Chargeback: So stornierst Du eine Kreditkartenzahlung (2024)

Wie bekommst Du Dein Geld bei einer Insolvenz zurück?

Das Chargeback-Verfahren sichert Dich nicht nur bei Problemen mit Händlern ab. Es greift auch, wenn der Anbieter in Schwierigkeiten gerät, insolvent wird und die bereits bezahlte Leistung nicht erbringt. Das war insbesondere bei den Insolvenzen der Fluglinien Niki, Air Berlin und Germania wichtig.

Diese Situationen fallen unter den Chargeback-Grund „Ware/Leistung nicht erhalten“ und können ganz normal über das Reklamationsformular gemeldet werden. Die Insolvenz macht es allerdings schwieriger, die nötigen Nachweise zu erbringen. Außerdem gibt es weitere Besonderheiten, falls das Datum für die Leistung in der Zukunft liegt.

So gehst Du vor, wenn die Airline pleitegeht

Wird eine Fluglinie zahlungsunfähig, bevor Du überhaupt geflogen bist, wird es schnell kompliziert. Welche Aussichten Du hast, wieder an Dein Geld zu kommen, hängt von einigen Faktoren ab: Zunächst musst Du herausfinden, ob Du überhaupt das Chargeback-Verfahren nutzen kannst. Denn allein die Tatsache, dass Du mit einer Kredit­karte bezahlt hast, reicht dafür nicht aus.

Falls Du zum Beispiel eine Pauschalreise gebucht hast, kannst Du die Kredit­kartenzahlung zunächst nicht über Chargeback zurückfordern. In diesen Fällen wende Dich direkt an den Reiseveranstalter, denn Du bist durch das Pauschalreiserecht abgesichert. Für Pauschalreisen müssen die Veranstalter eine Insolvenzversicherung abschließen. Nur wenn die versicherte Summe nicht ausreicht, um die Ansprüche aller Reisenden zu begleichen, wird das Chargeback-Verfahren zum Thema.

Falls Du einen Flug bei der Airline direkt gebucht und mit Kredit­karte bezahlt hast, kannst Du das Geld zurückfordern. Dabei solltest Du folgende Unterlagen bei Deiner Bank einreichen:

  • Reklamationsformular
  • Kopie der Flugbuchung
  • Ablehnung zur Erstattung der Flugkosten
  • Nachweis, dass der Flug nicht stattgefunden hat/stattfinden wird (Stornobestätigung)

Kreuze im Reklamationsformular die Begründung „Leistung nicht erhalten“ an.

Du musst nachweisen, dass Du versucht hast, die Situation mit der Fluglinie oder dem Insolvenzverwalter zu klären. Fordere also zuerst diese auf, Dir den Ticketpreis zu erstatten. Am besten setzt Du eine Frist für die Antwort. Solltest Du dann keine Antwort erhalten, schicke die Kopien zum Klärungsversuch an Deine Bank und weisedarauf hin, dass Du keine Antwort erhalten hast.

Falls Du den Flug nicht bei der insolventen Fluggesellschaft selbst gebucht hast, sondern bei einer ihrer Partner-Airlines, schaue auf Deiner Kredit­kartenabrechnung nach, wer den Ticketpreis abgebucht hat. Die dort genannte Airline ist dann Dein Ansprechpartner für den Klärungsversuch.

Sollten die Fluglinie oder der Insolvenzverwalter auf ihren Websites darauf hinweisen, dass keine Flüge mehr stattfinden werden, schicke ein Bildschirmfoto der Website mit an die Bank. Alternativ kannst Du auch die jeweilige Internetseite ausdrucken.

Du kannst auf diese Weise das Chargeback-Verfahren auch dann starten, wenn Du zum Beispiel keine Stornobestätigung bekommen hast oder der Flug noch nicht storniert wurde. Dies geschieht meist, wenn DeinFlugdatum in der Zukunft liegt. Dann ist es jedoch umso wichtiger, dass Du beweist, dass keine Flüge mehr stattfinden werden. Die Banken reagieren unterschiedlich streng.

Wenn Du den Flug über ein Reiseportal gebucht hast

Schwieriger wird es, wenn Du den Flug über einen Reisevermittler wie Check24, Opodo oder fluege.de gebucht hast. Viele Banken leiten zwar das Chargeback-Verfahren ein und die Kunden bekommen ihr Geld zurück – danach kann es jedoch Ärger mit dem Vermittler geben.

Die Vermittler wenden sich an die Kunden, die den Ticketpreis zurückgebucht haben und verlangen das Geld zurück. Dabei behaupten sie, dass es keine rechtliche Grundlage für die Reklamation gebe. Der Vermittler sei in diesem Fall nicht der Leistungserbringer, das sei die Fluglinie. Schon in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen wollen die Reisevermittler keine Haftung übernehmen für die Leistung, die sie vermittelt haben.

Die Kunden geben zwar auf der Website des Vermittlers ihre Kredit­kartendaten ein, das Geld geht jedoch nicht direkt an die Fluglinie. Stattdessen geht das Geld zunächst an den Vermittler, der es an die Fluglinie weitergibt.

Selbst wenn Du über das Chargeback-Verfahren Dein Geld für die gestrichenen Flüge zurückbekommst, ist es rechtlich umstritten, ob Du das Geld auch behalten darfst, falls der Vermittler es von Dir zurückfordert. Das Landgericht Mannheim urteilte nach unseren Recherchen erstmals gegen einen Verbraucher. In dem Fall hatte der Verbraucher den Flug über ein Reiseportal gebucht; der wurde wegen Corona gestrichen. Über ein Chargeback holte sich der Verbraucher das Geld zurück. Daraufhin forderte der Reisevermittler die Summe zurück. Das Gericht entschied für das Unternehmen (17.03.2022, Az. 15 O 106/21).

Solltest Du nach dem Reklamieren des Flugpreises Ärger mit einem Vermittler haben, reagiere auf jeden Fall auf das Schreiben. Der Vermittler hat einen Flug vermittelt, der nicht mehr stattfindet, da die Airline Insolvenz angemeldet hat. In einem solchen Fall ist das Chargeback-Verfahren aus unserer Sicht möglich, wir schätzen es auch nicht als rechtsmissbräuchlich ein.

Sei Dir bewusst, dass der Vermittler die Situation weiter eskalieren lassen kann, indem er mahnt, ein Inkasso-Unternehmen hinzuzieht oder klagt. Es kann durchaus passieren, dass das Gericht gegen Dich entscheidet und Du dann nicht nur das Geld für den Flug zahlen musst, sondern auch noch die Gerichts- und Anwaltskosten.

So gehst Du vor, wenn der Reiseveranstalter pleitegeht

Insolvenzen betreffen nicht nur Fluglinien oder Hotels. Auch Reiseveranstalter können ins Taumeln geraten, wie zum Beispiel Thomas Cook im Jahr 2019 oder 2024 dann FTI.

Hast Du über den insolventen Reiseveranstalter nur ein Hotel oder einen Flug gebucht, steht Dir das Chargeback-Verfahren offen – sofern Du mit Kredit­karte gezahlt hast. Schicke der Bank die Stornierung des Reiseveranstalters samt Buchungsunterlagen und Reklamationsformular zu.

Aber Achtung: Hat der Reiseveranstalter das Geld direkt an das Hotel oder die Fluglinie weitergegeben – die Kredit­kartenzahlung ging also komplett durch –, wird das Chargeback nicht funktionieren. Das Hotel oder die Fluglinie dürfte Dir dann aber auch nicht die Leistung verweigern. Schließlich haben sie ihr Geld bekommen.

Solltest Du eine Pauschalreise beim Reiseveranstalter gebucht haben, ist das Chargeback-Verfahren zunächst keine Option. Schließlich bist Du über die Insolvenzversicherung des Reiseveranstalters abgesichert. Welcher Versicherer zuständig ist, siehst Du im Reisesicherungsschein, den Du nach der Buchung erhalten hast.

Interessant wird es immer dann, wenn die versicherte Summe zu niedrig ist. In solchen Fällen ist das Chargeback-Verfahren ein möglicher Ausweg, falls Du die Reise mit Kredit­karte bezahlt hast. Melde Dich zunächst beim Versicherer und lass Dir schriftlich bestätigen, dass Du nur anteilig oder gar nicht entschädigt wirst. Schicke diese Unterlagen dann zusammen mit dem Reklamationsformular und den Reiseunterlagen an Deine Bank.

Chargeback: So stornierst Du eine Kreditkartenzahlung (2024)
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Author: Virgilio Hermann JD

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