Chargeback: So funktioniert die Rückbuchung (2024)

Wenn Beträge zu Unrecht von der Kreditkarte abgebucht worden sind, können Betroffene das Geld mithilfe des Chargeback-Verfahrens wieder zurückholen. Dabei sollten Verbraucher jedoch bestimmte Vorausssetzungen beachten.

Was versteht man unter Chargeback?

Als Chargeback bezeichnet man die Rückbuchung einer Kreditkartenzahlung auf Verlangen des Karteninhabers. Entdeckt der Inhaber auf der Abrechnung eine fehlerhafte Buchung, kann er das Chargeback-Verfahren einleiten. Dabei sind mehrere Parteien beeiligt:

  • Die kartenausgebende Bank nimmt den Chargeback-Auftrag entgegen und meldet diesen an das Kreditkartenunternehmen.
  • Das Kreditkartenunternehmen leitet den Auftrag zur Prüfung an die Bank des Zahlungsempfängers weiter.
  • Die Bank des Zahlungsempfängers kontaktiert diesen und fordert ihn zu einer Stellungnahme auf.
  • Die kartenausgebende Bank als Vertreterin des Karteninhabers und die Bank des Empfängers klären nun untereinander, ob berechtigte Gründe für eine Rückbuchung vorliegen. Bei unterschiedlichen Auffassungen kann die Kartengesellschaft – zum Beispiel Mastercard oder Visa – als Vermittler fungieren.

Wenn der Chargeback-Antrag berechtigt ist, dann machen die beteiligten Banken den Zahlungsvorgang wieder rückgängig: Die Bank des Empfängers belastet dessen Konto mit dem entsprechenden Betrag und leitet das Geld über die Kartengesellschaft an die Bank des Karteninhabers weiter. Dieser bekommt dann die ursprüngliche Zahlung wieder gutgeschrieben.

In welchen Fällen kann ich eine Kreditkartenzahlung stornieren?

Verbraucher können nur dann eine Kreditkartenzahlung zurückbuchen lassen, wenn dafür triftige Gründe vorliegen.

Falschbuchungen und ausgebliebene Lieferungen

Ein häufiger Grund für Chargeback-Verfahren sind zu hohe oder doppelt abgebuchte Beträge. Dies kann etwa dann vorkommen, wenn in Geschäften, Hotels oder Restaurants den Mitarbeitern ein Fehler unterläuft.

Als weiteren Grund erkennen die Anbieter die ausgebliebene Lieferung von Waren und Dienstleistungen an, beispielsweise bei Online-Bestellungen, die der Käufer vorab per Kreditkarte bezahlt hat. Kein Grund für eine Rückholung ist hingegen eine Reklamation oder eine fehlerhafte Lieferung.

Betrügerische Abbuchungen

Auch bei Kreditkartenbetrug können Karteninhaber die Kreditkartenzahlung stornieren lassen. Gelangen Kriminelle in den Besitz der Kreditkartennummer, versuchen sie häufig, Abbuchungen zu veranlassen und das Geld auf ihre eigenen Konten zu leiten. In solchen Fällen können die Betrugsopfer die betrügerische Kartenzahlung zurückbuchen lassen.

Kreditkartenzahlung zurückbuchen: Wie gehe ich vor?

Wer ein Chargeback-Verfahren einleiten will, muss im Regelfall ein dazugehöriges Formular ausfüllen. Dieses erhält der Karteninhaber entweder online oder in Papierform bei der Bank, die seine Kreditkarte ausgegeben hat.

Allerdings ist es ratsam, zuvor den Zahlungsempfänger zu kontaktieren und zu versuchen, sich mit ihm auf eine Rücküberweisung zu einigen. Erst wenn er dies ablehnt, sollten Betroffene die Rückbuchung beantragen. Um die Beweislage zu verbessern, sollte die Kommunikation schriftlich oder per E-Mail stattfinden.

Beim Ausfüllen des Formulars ist neben dem strittigen Betrag auch der Grund anzugeben, weshalb die Bank die Rückholung veranlassen soll. Darüber hinaus fordert die Bank meist noch Belege wie etwa Rechnungen oder den Schriftverkehr an.

Welche Fristen gelten beim Chargeback?

Im Regelfall haben Karteninhaber bis zu 120 Tage Zeit, um eine Kreditkartenzahlung zurückbuchen zu lassen. Die Frist beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem die Transaktion stattgefunden hat.

Gibt es Unterschiede zwischen Credit- und Debit-Karten?

Bei Kreditkarten gibt es zwei Varianten: die Creditkarte und die Debitkarte. Wer über eine Creditkarte verfügt, bekommt jeweils am Monatsende die angesammelten Umsätze von seinem Girokonto abgebucht. Bei der Debitkarte bucht hingegen die Bank jede einzelne Transaktion umgehend vom Girokonto ab.

Keine Unterschiede gibt es hingegen beim Chargeback. Hier haben alle Karteninhaber unabhängig von der Kartenvarianten dieselben Rechte und es gelten die gleichen Fristen.

Bekomme ich mein Geld auch bei einer Insolvenz des Empfängers zurück?

Wenn der Anbieter seine Leistung nicht erbringt oder die Ware nicht liefert, weil er zahlungsunfähig ist, lässt sich nach der Vorauszahlung per Kreditkarte der Betrag wieder zurückholen. Karteninhaber müssen dann im Formular als Reklamationsgrund den Punkt „Ware oder Dienstleistung nicht erhalten“ ankreuzen. Betroffene erhalten das Geld auch dann zurück, wenn die Bank des Anbieters aufgrund der Insolvenz nur einen Teil der Forderung eintreiben kann.

Wurde eine bereits bezahlte Reise oder ein Flug wegen Insolvenz des Anbieters storniert, dann gilt die folgende Regel: Wer eine Pauschalreise gebucht hat, muss sich zunächst an die Insolvenzversicherung des Anbieters wenden. Kosten für direkt gebuchte Flüge lassen sich bei einer Airline-Pleite hingegen über das Chargeback-Verfahren rückabwickeln.

Wann sollte ich die Kreditkarte sperren lassen?

Ob Verbraucher mit dem Stornieren einer Kreditkartenzahlung auch die Sperrung der Karte veranlassen sollten, hängt vom Grund der Reklamation ab:

  • Wenn es sich erkennbar um einen Irrtum oder um eine versehentliche Doppelbuchung handelt, ist die Kartensperrung nicht erforderlich.
  • Sind die Umstände hingegen unklar oder besteht sogar ein begründeter Verdacht auf Betrug oder Datenmissbrauch, sollte der Inhaber die Kreditkarte umgehend sperren lassen.
Chargeback: So funktioniert die Rückbuchung (2024)
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Author: Saturnina Altenwerth DVM

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